24.02.2012
Gabi Piontkowski fordert Rechtsgrundlage zur Nutzung von Telekommunikationsdaten durch Behörden
Die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Gabi Piontkowski, fordert die zügige Schaffung einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage für die Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten wie Passworten, PIN-Nummern und sogenannter dynamischer IP-Adressen.
Sie reagiert damit auf die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das bestehende Regelungen in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat.
Die entsprechenden Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, die die Speicherung und Verwendung der Daten regeln, hat das Bundesverfassungsgericht unter Einschränkungen nur noch für eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2013 für anwendbar erklärt.
„Polizei und Justiz müssen bei der Nutzung von modernen Kommunikationsmitteln mit den Straftätern Schritt halten können“, begründet Piontkowski ihre Forderung nach einer neuen gesetzlichen Grundlage. Verbindungsdaten von Handy- und Internetnutzern würden zur Aufklärung von Straftaten in immer mehr Verfahren eine zentrale Rolle spielen. Über dynamische IP-Adressen könne beispielsweise der Standort festgestellt werden, von dem sich ein Nutzer in das Internet eingeloggt habe, so Piontkowski. Das Bundesverfassungsgericht habe die Datennutzung nicht grundsätzlich als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar angesehen, sondern lediglich die Schaffung einer zureichenden gesetzlichen Grundlage gefordert. Neben dem Bund stünden nun auch die Länder in der Pflicht, eine Lösung zu finden, so Piontkowski.
Für Rückfragen:
Gabi Piontkowski, Mobil: 0171/3615985
Die entsprechenden Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, die die Speicherung und Verwendung der Daten regeln, hat das Bundesverfassungsgericht unter Einschränkungen nur noch für eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2013 für anwendbar erklärt.
„Polizei und Justiz müssen bei der Nutzung von modernen Kommunikationsmitteln mit den Straftätern Schritt halten können“, begründet Piontkowski ihre Forderung nach einer neuen gesetzlichen Grundlage. Verbindungsdaten von Handy- und Internetnutzern würden zur Aufklärung von Straftaten in immer mehr Verfahren eine zentrale Rolle spielen. Über dynamische IP-Adressen könne beispielsweise der Standort festgestellt werden, von dem sich ein Nutzer in das Internet eingeloggt habe, so Piontkowski. Das Bundesverfassungsgericht habe die Datennutzung nicht grundsätzlich als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar angesehen, sondern lediglich die Schaffung einer zureichenden gesetzlichen Grundlage gefordert. Neben dem Bund stünden nun auch die Länder in der Pflicht, eine Lösung zu finden, so Piontkowski.
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Gabi Piontkowski, Mobil: 0171/3615985
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