19.09.2011, 11:54 Uhr
Bensch begrüßt mehr Kontrolle in der Drogenhilfe
Der CDU-Abgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher Rainer Bensch begrüßt die Absicht des Gesundheitsressorts, Führungspersonen von Drogenhilfe-Einrichtungen künftig auf ihre fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit hin zu überprüfen. „Dies ist der zwingend notwendige Schritt, damit sich finanzielle Schieflagen und Turbulenzen, wie wir sie jüngst bei dem Verein Elrond erlebt haben, nicht wiederholen“, sagt er.
Die Gesundheitsdeputation wird morgen eine entsprechende Vorlage zur Anerkennung von Einrichtungen nach dem Betäubungsmittelgesetz beraten.
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit will die Gesundheitsbehörde künftig ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Schufa-Auskunft der Einrichtungsleitung anfordern. Zudem soll eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, dass seitens der Einrichtungsleitung keine Drogen konsumiert werden und keine strafrechtlichen Ermittlungen anhängig sind. Rainer Bensch erwartet für die Deputationssitzung nähere Auskünfte, nach welchen Kriterien die fachliche Qualifikation bewertet werden soll und verlangt eine regelmäßige Kontrolle, ob die Einrichtungen die behördlichen Vorgaben einhalten.
Das bisher durchgeführte vereinfachte Verfahren, wonach der Koordinierungsausschuss „Drogen“ und die Staatsanwaltschaft ohne konkrete schriftliche Grundlage die jeweilige Anerkennung von Einrichtungen nach dem Betäubungsmittelgesetz aussprachen, hat sich nach Auffassung des CDU-Gesundheitspolitikers als anfällig erwiesen. „Damit muss jetzt Schluss sein. Vorbildliche Selbsthilfe wie bei Elrond darf nicht durch das Fehlverhalten von Leitungskräften in Misskredit gebracht werden“, so Rainer Bensch.
Elrond hat seinen Sitz in Bremen-Nord und steckt seit Monaten in einer tiefen Finanzkrise. Der Therapie-Einrichtung fehlen rund 1,9 Millionen Euro, es ist von Untreue und Unterschlagung die Rede. Die CDU hat in dem Fall Akteneinsicht genommen und wertet die Erkenntnisse derzeit aus.
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit will die Gesundheitsbehörde künftig ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Schufa-Auskunft der Einrichtungsleitung anfordern. Zudem soll eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, dass seitens der Einrichtungsleitung keine Drogen konsumiert werden und keine strafrechtlichen Ermittlungen anhängig sind. Rainer Bensch erwartet für die Deputationssitzung nähere Auskünfte, nach welchen Kriterien die fachliche Qualifikation bewertet werden soll und verlangt eine regelmäßige Kontrolle, ob die Einrichtungen die behördlichen Vorgaben einhalten.
Das bisher durchgeführte vereinfachte Verfahren, wonach der Koordinierungsausschuss „Drogen“ und die Staatsanwaltschaft ohne konkrete schriftliche Grundlage die jeweilige Anerkennung von Einrichtungen nach dem Betäubungsmittelgesetz aussprachen, hat sich nach Auffassung des CDU-Gesundheitspolitikers als anfällig erwiesen. „Damit muss jetzt Schluss sein. Vorbildliche Selbsthilfe wie bei Elrond darf nicht durch das Fehlverhalten von Leitungskräften in Misskredit gebracht werden“, so Rainer Bensch.
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