15.10.2015, 13:59 Uhr
Unverhältnismäßig und nicht praktikabel: Gesetz kann Erwartungen nicht erfüllen
Rot-Grün will private Immobilien beschlagnahmen
Die CDU-Fraktion kritisiert die heute mit den Stimmen von SPD, Grünen und die LINKE beschlossene Möglichkeit zur Sicherstellung von privaten Gebäuden und Grundstücken als unverhältnismäßigen Eingriff in das Privateigentum. Dazu erklärt Wilhelm Hinners, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
"Bremen befindet sich aktuell nicht in einer solchen Notlage, die eine Beschlagnahmung von Wohnungen und Gebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen rechtfertigt. Bevor die rot-grüne Landesregierung auf privaten Besitz zugreift und die Menschen verunsichert, muss sichergestellt werden, dass alle im Eigentum Bremens stehende Immobilien geprüft worden sind. Da sind noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Beispiele sind die Messehallen oder das Sportgelände der Uni Bremen.
Die Maßnahme hilft zudem nicht weiter, denn sie ist schlicht nicht praktikabel und die Gesetzesänderung bleibt in vielen Passagen ungenau und nebulös. Es drohen langwierige juristische Auseinandersetzungen. Denn wehrt sich ein Immobilienbesitzer gegen den rot-grün gewollten Eingriff in sein Privateigentum, kann er beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen. Für die Dauer eines solchen Verfahrens ist es unwahrscheinlich, dass dort Flüchtlinge untergebracht werden können. Mit der erforderlichen sehr gründlichen Bedarfsprüfung wäre die Sozialbehörde außerdem zur Zeit völlig überfordert. Zum anderen ist der Vorschlag auch in der Praxis kaum umsetzbar, weil es zum Beispiel in Gewerbeimmobilien den notwendigen sanitären Einrichtungen fehlt, die aktuell mobil am Markt nicht verfügbar sind. Die Erwartung, dass die Unterbringung von Flüchtlingen durch diese Maßnahme kurz- und langfristig gelöst würde, kann deshalb nur enttäuscht werden."
Die Maßnahme hilft zudem nicht weiter, denn sie ist schlicht nicht praktikabel und die Gesetzesänderung bleibt in vielen Passagen ungenau und nebulös. Es drohen langwierige juristische Auseinandersetzungen. Denn wehrt sich ein Immobilienbesitzer gegen den rot-grün gewollten Eingriff in sein Privateigentum, kann er beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen. Für die Dauer eines solchen Verfahrens ist es unwahrscheinlich, dass dort Flüchtlinge untergebracht werden können. Mit der erforderlichen sehr gründlichen Bedarfsprüfung wäre die Sozialbehörde außerdem zur Zeit völlig überfordert. Zum anderen ist der Vorschlag auch in der Praxis kaum umsetzbar, weil es zum Beispiel in Gewerbeimmobilien den notwendigen sanitären Einrichtungen fehlt, die aktuell mobil am Markt nicht verfügbar sind. Die Erwartung, dass die Unterbringung von Flüchtlingen durch diese Maßnahme kurz- und langfristig gelöst würde, kann deshalb nur enttäuscht werden."
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